Kollektiv-unfallversicherung Rahmenlösung
Amts- und Organhaftpflicht
FGÖ-Freie Gewerkschaft Österreich
Risikoträger:
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Kollektiv-unfallversicherung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
In Österreich erleiden jährlich rund 800 Tausend Menschen einen Unfall. Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit, entweder im Haushalt oder beim Sport. Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich: Es können einmalige oder dauerhafte finanzielle Belastungen entstehen.
Die zusätzliche Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall dauerhafte geistige oder körperliche Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Aber auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sind, leistet die Unfallversicherung. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz der privaten in der Regel rund um die Uhr und weltweit. Die gesetzliche Absicherung hingegen gilt nur bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz.
Folgende Versicherungen sind in diesem Produkt enthalten:
Kollektiv-unfallversicherung:
Versicherungsschutz wird geboten nach den allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 2019 sowie den besonderen Bedingungen für die Kollektiv-Unfallversicherung 2019. (UNQIA Österreich Versicherungen AG.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit, rund um die Uhr (Vollrisiko). Laufzeit:10 Jahre mit automatischer Verlängerung durch Prämienweiterzahlung. Jährliches Sonderkündigungsrecht nach den ersten 3 Jahren
Versicherungsumfang
- Dauerinvalidität
- Unfalltod
- Bergungskosten
- Rehabilitationspauschale
Versicherungssumme
- Hochrisikoschutz 100% - Euro 50.000,-
- Invaliditätsgrad bis unter 25%: keine Leistung
- Invaliditätsgrad ab 25% bis unter 50%: 25% der Versicherungssumme
- Invaliditätsgrad ab 50%: 100% der Versicherungssumme
- EUR 5.000,00
- EUR 15.000,00
- 1% der Versicherungssumme für Dauerinvalidität wird ausbezahlt, wenn innerhalb von 3 Monaten nach einem unfallbedingten Spitalsaufenthalt ein Rehabaufenthalt beantragt und in Folge auch angetreten wird. (Art. 7, Pkt. 13)
- Unfälle infolge Herzinfarkt: Gemäß Artikel 21, Pkt. 3 der besonderen Bedingungen 2019 gelten Unfälle infolge von Herzinfarkt mitversichert.
- Unfälle infolge Schlaganfall: Gemäß Artikel 21, Pkt. 3 der besonderen Bedingungen 2019 gelten Unfälle infolge eines Schlaganfalles mitversichert.
- Bergungskosten: Mit separater Versicherungssumme von maximal EUR 15.000,-. Versichert sind die Kosten für die Suche, Rettung und Bergung der versicherten Person nach einem Unfall, oder aus Berg- oder Wassernot und ihres Transportes bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum – dem Unfallort nächstgelegenen – Spital. Unabhängig von Berg- oder Wassernot sind auch die Kosten einer(s) Bergung/-Nottransportes mittels Rettungshubschrauber versichert.
Gemäß Artikel 7 der AUVB gelten folgende Punkte als NICHT mitversichert:
– Punkt 9 Berufsunfähigkeit
– Punkt 11 Sofortleistung
– Punkt 12 kosmetische Operationen
Bedingungen und Klauseln:
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2019 (UE00) – Fassung 09/2019
Der Art. 7, Pkt. 15 (Direktleistung) der AUVB 2019 gilt als gestrichen.
Unfallversicherung | Kollektiv-Unfallversicherung
Information zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG | Produkt: Unfall & Umsorgt
Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Kollektiv-Unfallversicherung
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
• Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag,
in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
• Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen
- Was ist versichert?
Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen sind Leistungen aufgrund von
Unfällen, von denen eine versicherte Person betroffen
ist.
Betriebe können für ihre Arbeitnehmer Versicherungsschutz ausschließlich für den Beruf oder
auch für Beruf und Freizeit vereinbaren.
Der Versicherungsschutz für Vereine ist eingeschränkt
auf Vereinstätigkeiten, der Versicherungsschutz für
ehrenamtliche Gemeindefunktionäre auf ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten, das gilt auch für freiwillige Feuer- und Wasserwehren.
- Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, welches unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt
- Als Unfälle gelten auch: - Verrenkungen von Gliedern - Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln - Meniskusverletzungen - FSME und Lyme-Borreliose aufgrund von Zeckenbiss - Wundstarrkrampf - Lebensmittelvergiftungen
- Verrenkungen von Gliedern
- Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln
- Meniskusverletzungen
- FSME und Lyme-Borreliose aufgrund von Zeckenbiss
- Wundstarrkrampf
- Lebensmittelvergiftungen
Folgende Leistungen können versichert werden:
- Einmalige Kapitalleistung bei Dauerinvalidität, ab jedem Invaliditätsgrad
- Hochrisikoschutz
- zusätzliche Kapitalleistung ab 25% Invalidität
- Einmalige Kapitalleistung bei Unfalltod
- Unfallkosten, z.B.: Heil-, Bergungs- und Rückholkosten
- Knochenbruchpauschale
- Taggeld
- Spitalgeld
- Was ist nicht versichert?
- Unfällen:
- bei der Benützung von Luftfahrzeugen wie Para- oder Hängegleiter, Fallschirmspringen, Ballonfahren oder Motorflugzeugen mit Spezialaufgaben.
- bei motorsportlichen Wettbewerben und den dazugehörigen Trainingsfahrten
- bei der Teilnahme an nordischen oder alpinen Skiwettbewerben - und zugehörigem Training - ab Landesmeisterschaften
- bei vorsätzlichen, gerichtlich strafbaren Handlungen
- im Zusammenhang mit Kriegsereignissen bzw. inneren Unruhen
- mittels Einwirkung von chemischen-, biologischen oder Nuklearwaffen
- mittels Einwirkung von radioaktiven Strahlen
- infolge wesentlicher Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente
- Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen
- Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Die Leistungen des Versicherers sind pro Versicherungsfall begrenzt. Grundlage der Berechnung der Versicherungsleistung ist die Versicherungssumme
- Abzug der Vorinvalidität bei Betroffenheit derselben Körperfunktionen
- Abzug bestehender Krankheiten oder Gebrechen entsprechend ihrem Einfluss auf die Unfallfolgen
- Einschränkungen bei Bandscheibenvorfall, Bauchund Unterleibsbrüchen sowie bei organisch bedingten Störungen des Nervensystems
Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.
- Welche Verpflichtungen habe ich?
- Die UNIQA Österreich Versicherungen AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
- Die Versicherungsprämien sind fristgerecht zu bezahlen.
- Der Versicherungsfall ist UNIQA - unter Beachtung festgelegter Fristen - so schnell wie möglich zu melden (innerhalb einer Woche, ein Todesfall innerhalb von 3 Tagen).
- An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung sachdienlicher Auskünfte und Überlassung von Originalbelegen).
- Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz für alle versicherten Personen besteht weltweit.
- Wann und wie zahle ich?
Wann? Sie zahlen Ihre Prämie fristgereicht – wie im Vertrag vereinbart.
- Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig gezahlt wurde.
Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz)
- Der Versicherungsvertrag verlängert sich zum Ende der Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr und endet nur, wenn Sie den Vertrag kündigen oder UNIQA den Vertrag kündigt.
- Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Danach ist eine Kündigung jährlich mit einer Frist von 3 Monaten möglich. Auch durch UNIQA.
Datenschutz
Bitte beachten Sie die Datenschutz-Information der Uniqa Österreich Versicherungen AG. Sie finden diese unter
https://www.uniqa.at/versicherung/datenschutz.html