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Pensionierung 2024 vs 2025

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein

Derzeit massive Verluste bei Pensionierungen 2025 zu erwarten!

Nach derzeit geltender Rechtslage droht all jenen, welche 2025 ihren Ruhestand antreten, eine nicht unwesentliche Benachteiligung gegenüber jenen, deren Pensionsantritt im Jahr 2024 erfolgt.

Dieser Umstand ergibt sich aus folgenden zwei Gründen:

  1. Wer noch 2024 die Pension antritt erhält 6,2 % Aufwertung, um die Differenz zwischen der allgemeinen Pensionserhöhung 2024 von 9,7% und der verspäteten Aufwertung der Beitragsgrundlagen von nur 3,5% am Pensionskonto auszugleichen.

    Eine derartige Aufwertung (Ausgleich der Differenz) ist bei Pensionsantritt 2025 derzeit nicht vorgesehen und drohen Betroffenen dadurch hohe Verluste in der Lebensverdienstsumme.

  1. Die Aussetzung der Aliquotierung endet mit Dezember 2024, somit sind ab Pensionszeitpunkt Februar 2025 wieder prozentuelle Abschläge für die Pensionserhöhung 2026 vorgesehen. Bei Pensionsantritt per November und Dezember 2025 findet die Pensionserhöhung 2026 gar keine Anwendung.

Aus Sicht der FGÖ ist es somit dringend geboten, umgehend Maßnahmen zu beschließen, welche einer Schlechterstellung von Pensionsantritten 2025 gegenüber Pensionsantritten 2024 entgegenwirken.

Lösung:

  1. Eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die Pension (Aufwertung der Gutschrift auf dem Pensionskonto nach dem APG und der Beitragsgrundlagen nach dem Beamtenrecht) in Höhe der Inflationsrate.
  2. Die Aussetzung der Aliquotierung der Pensionserhöhung ist um mindestens ein weiteres Jahr zu verlängern – nach Ansicht der FGÖ ist eine derartige Aliquotierung generell abzulehnen

Aus den angeführten Gründen habe ich als Bundesvorsitzende der FGÖ die beiden zuständigen Minister am 01. Juli 2024 per Mail (siehe angefügtes Schreiben) auf diesen dringenden Handlungsbedarf hingewiesen.

Längeres Arbeiten darf nicht mit einer niedrigeren Pension und Verlusten in der Lebensverdienstsumme bestraft werden!

 

Irene Eisenhut

Bundesvorsitzende FGÖ