Amts- und Organhaftpflicht Rahmenlösung
Amts- und Organhaftpflicht
FGÖ-Freie Gewerkschaft Österreich
Risikoträger:
UNIQA Österreich Versicherungen AG
Untere Donaustraße 21, 1029 Wien
Amts- und Organhaftpflichtversicherung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser
Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für
alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die Tätigkeit von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst ist mit einem besonderen Risiko verbunden. Als
Angehöriger dieses Personenkreises haben Sie daher ganz spezifische Anforderungen an Ihren Versicherungsschutz. Die
Versicherungsprodukte von Aon sind speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt entwickelt worden. Somit erhalten Sie
optimalen Schutz durch finanzielle Absicherung.
Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, kann für sein Handeln haftbar gemacht werden. Da die alleinige Übernahme solcher
Schäden dem Arbeitnehmer in der Regel nicht zumutbar ist und der Rechtsträger viel eher in der Lage ist, das Risiko zu
tragen, gibt es entsprechende Regelungen im Organhaftpflichtgesetz oder im Amtshaftungsgesetz. Diese sieht
Haftungserleichterungen für das Organ vor, wenn dieses seinen Rechtsträger oder einen Dritten in Vollziehung der
Gesetze schädigt.
Dienstnehmer im öffentlichen Bereich haften keinesfalls, wenn eine entschuldbare Fehlleistung – das ist ein geringfügiges
Versehen – vorliegt.
Bei einem über die entschuldbare Fehlleistung hinausgehenden Verschulden kann es hingegen sein, dass der Angehörige
der Arbeitnehmer für den Fehler einstehen muss. Der Richter kann den Schadenersatz nach Billigkeit festlegen, bei
leichtem Verschulden – im Sinne von Fahrlässigkeit – sogar zur Gänze erlassen. Auch bei schwerer Fahrlässigkeit kann das
Gericht mäßigen, allerdings nicht auf Null.
Auf diese Besonderheit und die damit verbundenen Risiken für die Betroffenen ist unsere Amts- und
Organhaftpflichtversicherung speziell zugeschnitten. Sie hält Versicherte bei Eintreten eines Versicherungsfalles von den
finanziellen Folgen frei.
Folgende Versicherungen sind in diesem Produkt enthalten:
Organhaftpflichtversicherung
Amtshaftpflichtversicherung
Versicherungsumfang
Versichert gilt die Amts- und Organhaftpflicht von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, in Ausübung der beruflichen Tätigkeit gemäß der Bedingungen H907, H909, A02, A09 (UNIQA Österreich Versicherungen AG Geltungsbereich: weltweit (ausgenommen USA und Kanada)
Laufzeit: 1 Jahr mit automatischer Verlängerung durch Prämienweiterzahlung
Besondere Vereinbarung zur Amts- und Organhaftpflichtversicherung für KFZ Schäden:
Die Versicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen aus Regressschäden des Dienstnehmers
infolge Beschädigung, Vernichtung, Verlust oder Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern, soweit
der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr zu tragen hat.
Versicherungsumfang
- Amtshaftung
- Organhaftung
- KFZ-Schäden
- Personenschäden
Versicherungssumme
- 75.000,00
- 75.000,00
- 75.000,00
- 75.000,00
Prämienfreie Deckung der Organ- und Amtshaftpflicht für die Dauer der Ausbildung.
Die Prämienfreistellung endet spätestens nach 24 Monaten oder zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem die Grundausbildung beendet wurde bzw. nach dem ersten Schadenfall.
Amtshaftpflicht
Information zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Haftpflichtversicherung
Achtung! Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen (auszugsweise) in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
- Was ist versichert?
Die Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr
unberechtigter Ansprüche
- bei Personenschäden
- bei Vermögensschäden
die durch die versicherte berufliche Tätigkeit im
Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme(n)
verursacht werden, soweit der
Versicherungsnehmer als Organ von seinem
Rechtsträger aufgrund des
Amtshaftpflichtgesetzes wegen einer in
Vollziehung der Gesetze einem Dritten gegenüber
begangenen Rechtsverletzung in Anspruch
genommen wird
- Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf
Ansprüche:
- wegen rechtswidrig und vorsätzlich verursachten Rechtsverletzungen
- soweit sie aufgrund eines Vertrages oder besondere Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- wegen Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung
- aus Schäden, die direkt oder indirekt auf Asbest oder asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind oder mit diesen im Zusammenhang stehen
- aus Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.
- Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- bei Schadenersatzverpflichtungen aus Verstößen außerhalb der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages,
- wenn die Rechtsverletzung in Amerika oder Kanada begangen wurde.
- Welche Verpflichtungen habe ich?
- Die UNIQA Österreich Versicherungen AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit
- Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
- Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der UNIQA Österreich Versicherungen AG innerhalb einer Woche zu
- An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken
- Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der UNIQA Österreich Versicherungen AG befolgen und dem Anwalt der UNIQA Österreich Versicherungen AG Vollmacht zu erteilen.
- Wo bin ich versichert?
Weltweit (ausgenommen USA und Kanada)
- Wann und wie zahle ich?
Wann? Sie zahlen Ihre Prämie fristgereicht – wie im Vertrag vereinbart.
Wie? z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart
- Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
- Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur wenn Sie kündigen oder die UNIQA Österreich Versicherungen AG den Vertrag kündigt.
- Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
- Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Jahres nach Versicherungsbeginn kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt
werden
Berufshaftpflicht für Organe
Information zu Versicherungsprodukten
Unternehmen: UNIQA Österreich Versicherungen AG
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Haftpflichtversicherung
Hier finden Sie nur ausgewählte Informationen (auszugsweise) in vereinfachter Form, um Ihnen einen Überblick zu geben. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen über das Produkt finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
- Was ist versichert?
Die Erfüllung gerechtfertigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- bei Vermögensschäden
die durch die versicherte berufliche Tätigkeit im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme(n) verursacht werden, soweit der Versicherungsnehmer als Organ von seinem Rechtsträger aufgrund des Organhaftpflichtgesetzes wegen einer Rechtsverletzung in Vollziehung der Gesetze in Anspruch genommen wird.
- Was ist nicht versichert?
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf
Ansprüche:
- wegen rechtswidrig und vorsätzlich verursachten Rechtsverletzungen
- soweit sie aufgrund eines Vertrages oder besondere Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen
- wegen Schadenstiftung durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Anweisung oder Bedingung des Machtgebers (Berechtigten) oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung
- aus Schäden, die direkt oder indirekt auf Asbest oder asbesthaltige Materialien zurückzuführen sind oder mit diesen im Zusammenhang stehen
- aus Schäden durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.
- Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- bei Schadenersatzverpflichtungen aus Verstößen außerhalb der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages,
- wenn die Rechtsverletzung in Amerika oder Kanada begangen wurde.
- Welche Verpflichtungen habe ich?
- Die UNIQA Österreich Versicherungen AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
- Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
- Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind der UNIQA Österreich Versicherungen AG innerhalb einer Woche zu melden.
- An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken
- Wenn Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der UNIQA Österreich Versicherungen AG befolgen und dem Anwalt der UNIQA Österreich Versicherungen AG Vollmacht erteilen.
- Wo bin ich versichert?
Weltweit (ausgenommen USA und Kanada)
- Wann und wie zahle ich?
Wann? Sie zahlen Ihre Prämie fristgereicht – wie im Vertrag vereinbart.
Wie? z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Online – wie vereinbart
- Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
- Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur wenn Sie kündigen oder die UNIQA Österreich Versicherungen AG den Vertrag kündigt.
- Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
- Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag nach Ablauf eines Jahres nach Versicherungsbeginn kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden
Datenschutz
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https://www.uniqa.at/versicherung/datenschutz.html